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Welche Unterlagen benötige ich für die Anmietung eines Bankschließfachs?

Zum Anmieten eines Bankschließfachs benötigen Sie einige wichtige Unterlagen. Zur Identitätsprüfung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Soll das Schließfach von mehreren Personen genutzt werden, müssen auch diese Bevollmächtigten persönlich vor Ort erscheinen und ihren Personalausweis vorlegen.

Was heißt privat und bankenunabhängig?

Ein Kundenkonto bei einer Bank ist normalerweise Voraussetzung für die Anmietung eines Bankschließfachs, jedoch bieten nicht alle Banken diesen Service an, insbesondere Direktbanken. Bei Alpensafe kannst Du ein Schließfach auch bar bezahlen, ohne Bankdaten anzugeben, was ein hohes Maß an Anonymität gewährleistet. Zudem bleibt Dein Zugriff auf das Schließfach selbst in einer Bankenkrise gesichert.

Gibt es eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden?

Wir sind zur strikten Geheimhaltung aller Kundendaten verpflichtet. Im Kontenregister ist lediglich vermerkt, wer ein Schließfach bei Alpensafe besitzt, jedoch nicht dessen Inhalt. Nur bei behördlicher Anordnung und gesetzlicher Grundlage sind wir verpflichtet, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

Was ist ein Kontenregister?

Das Kontenregister in Österreich ist eine zentrale Datenbank, die Informationen über Bankkonten, Depots und Schließfächer enthält. Es wurde im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Verbesserung der Steuertransparenz eingeführt.

Welche Daten werden im Kontenregister gespeichert?

Personen- oder Firmendaten: Name, Geburtsdatum, Wohnsitz (bei Personen) bzw. Firmenname und Sitz (bei Unternehmen).
Konto- und Schließfachinformationen: Name der Bank oder des Anbieters, Art des Kontos/Schließfachs, Kontonummer, Eröffnungs- und Schließungsdatum.
Wichtig: Es werden keine Kontostände, Transaktionen oder Schließfachinhalte gespeichert – nur die Existenz von Konten, Depots oder Schließfächern.

Wer kann auf die Daten zugreifen?

Finanzbehörden: Bei Steuerprüfungen oder Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Strafverfolgungsbehörden: Im Rahmen von Ermittlungen zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Straftaten.
Gerichte: Bei Vorliegen eines gerichtlichen Beschlusses, z. B. in Zivilverfahren. Weitere
Behörden: Etwa die Finanzmarktaufsicht (FMA) oder der Zoll, unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen.

Wichtig! Ein Zugriff ist nur möglich, wenn ein konkretes berechtigtes Interesse oder ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Die Daten sind nicht öffentlich zugänglich. Jeder Abruf aus dem Kontenregister wird protokolliert, um Missbrauch zu vermeiden.

Gibt es Gegenstände, die nicht eingelagert werden dürfen?

Schließfächer dürfen nur für sichere Gegenstände genutzt werden, die keine Gefahr darstellen oder die Anlage beeinträchtigen. Verboten sind gefährliche, feuergefährliche sowie gesetzlich verbotene Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen, radioaktives Material). Erlaubt sind u. a. Dokumente, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Datensicherungen und ideelle Wertgegenstände.